Den aktuellen Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums vom 25.08.2021 finden Sie hier: https://grundschule-mellendorf.de/wp-content/uploads/2021/09/Rahmenhygieneplan_25.08.2021.pdf

Hygienekonzept der Grundschule Mellendorf – Schuljahr 2020/2021 (Rahmenhygieneplan des Kultusministeriums vom 5. August 2020)

1. Grundsätzliche Hygieneregeln:

  • Nicht mit den Händen in das Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute (Mund, Augen, Nase) nicht berühren.
  • Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken usw. minimieren.
  • In die Armbeuge oder in ein Taschentuch Husten / Niesen und größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten.
  • Keine gemeinsame Nutzung von Gegenständen wie Trinkflaschen, Arbeitsmaterialien, Stiften usw.

Abstandsregeln:

Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern einer Kohorte (ein Jahrgang) entfällt. Zu Schülerinnen und Schülern aus anderen Jahrgängen sowie Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule soll weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden, wo immer dies möglich ist. Der Mindestabstand gilt auch für diese Personengruppen untereinander. Auf Berührungen, zum Beispiel zur Begrüßung, sollte generell verzichtet werden.

Grundsätzlich gilt: wo Abstand gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.

Mund-Nase-Bedeckung:

Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt im gesamten Schulgebäude. Auf dem Schulhof besteht keine Maskenpflicht, da die Pausenbereiche kohortenabhängig eingeteilt worden sind. Während des Unterrichts dürfen die Masken nicht auf die Tischoberfläche gelegt werden. Die Verwendung von Visieren stellt keine gleichwertige Alternative zu einer Mund-Nasen-Bedeckung dar.

Händewaschen:

Gründliches Händewaschen mit Seife nach dem Betreten des Klassenraumes, nach dem Husten oder Niesen, vor dem Frühstück, vor und nach dem Schulsport, sowie nach dem Toilettengang verbindlich einzuhalten.

Zutrittsbeschränkungen:

Der Zutritt von schulfremden Personen ist während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken. Gäste müssen sich in Besuchsbögen am Schuleingang eintragen. Eine Begleitung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt. (Ausnahmen regelt die Schulleitung)

2. Vorgehen im Krankheitsfall

Grundsätzlich gilt: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber ab 38,5°C oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

In folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden und eine Teilnahme an Schulveranstaltungen nicht erfolgen:

  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden.
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid-19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen.
  • Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen zum Schulstart einen negativen Test nachweisen können, der höchstens 48 Stunden alt sein darf, wenn er noch im Risikogebiet gemacht worden ist.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Die Schulleitung muss über eine Infektion, beziehungsweise den begründeten Verdacht sowie Quarantänemaßnahmen informiert werden.

Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, müssen umgehend abgeholt werden. Das gilt auch für Personen aus demselben Haushalt. Die Betroffenen müssen vor der Schule warten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

3. Aufenthalt im Schulgebäude

  • Das Schulgebäude wird nur über die gekennzeichneten Eingänge betreten und über die gekennzeichneten Ausgänge verlassen.
  • Nach Betreten des Schulgebäudes begibt sich jede Schülerin und jeder Schüler direkt in den Unterrichtsraum. Nach Schulschluss ist das Schulgebäude zügig zu verlassen.
  • Der unnötige Aufenthalt in den Fluren ist untersagt.
  • Die vorgegebene Wegeführung ist einzuhalten. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Toilettengang) darf bei ansonsten leerem Flur gegen eine Einbahnstraße gegangen werden. Im Evakuierungsfall wird das Gebäude auf direktem Weg verlassen.
  • In den sanitären Anlagen stehen ausreichend Flüssigseife, Einmalhandtücher und Abfallbehälter zur Verfügung. Diese stellt der Schulträger. Im Wartebereich vor den Toiletten sind Abstandsmarkierungen ausgewiesen. Des Weiteren weisen Aushänge auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin.
  • Lehrerzimmer: Im Lehrerzimmer muss der Mindestabstand eingehalten werden. Der Innenhof und die Aula bzw. die Klassenräume stehen für das Lehrpersonal als Pausenräume zur Verfügung. Die Tische müssen immer frei geräumt sein, damit eine tägliche Desinfektion und Reinigung stattfinden kann.

4. Unterricht

Arbeitsgemeinschaften finden zurzeit nicht statt (Förderunterricht). Sport und Musikunterricht finden wieder statt. Für das Fach Sport gilt das fachspezifische Hygienekonzept, das im Rahmen des Sportunterrichts mit den Schülerinnen und Schülern besprochen wird. Im Musikunterricht muss auf Gesang in geschlossenen Räumlichkeiten verzichtet werden.

Sitzordnung:

Die Sitzordnung wird durch die Klassenlehrkraft festgelegt. Sie muss bei der Schulleitung abgegeben und in einem Sitzplan auf dem Lehrertisch dokumentiert werden. Eine einheitliche Anordnung der Tische wird empfohlen. Änderungen der Sitzordnung müssen – soweit unvermeidlich – dokumentiert werden. Die Dokumentation muss drei Wochen aufbewahrt werden.

Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende:

Um große Ansammlung zu vermeiden, findet der Einlass über drei zugeordnete Eingänge statt. Die Schülerinnen und Schüler gehen direkt in den Unterrichtsraum, waschen sich die Hände und nehmen ihren Platz ein. Genauere Hinweise zum Stundenbeginn und zum Stundenende entnehmen Sie bitte den aktuellen Elterninformationen.

Risikogruppen:

Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören, haben wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen aus Risikogruppen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben, können ebenfalls wieder regelmäßig am Präsenzunterricht teilnehmen. Die ausschließliche Teilnahme am „Lernen zu Hause“ ist für Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppen nur nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Die Leistungen aus dem „Homeschooling“ werden bewertet.

Pausenregelungen:

  • Pausenbereiche wurden jahrgangsweise eingerichtet.

5. Schulreinigung

Der bisherige Reinigungsplan wurde angepasst. Jeden Tag werden benutzte Klassenräume gereinigt, das heißt, die Arbeitsplätze, der Fußboden, die Tafeln, die Türklinken und die Lichtschalter werden mit Reinigungsmittel gründlich gesäubert.

Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist der Bereich zu sperren und die Hausmeister sind zu informieren. Nach Entfernung der Kontamination ist mit einem Einmaltuch getränkt in einem Desinfektionsmittel eine prophylaktische „Scheuer-Wisch-Desinfektion“ durchzuführen. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Außerdem sind die Müllbehälter von den Reinigungskräften täglich zu leeren.

6. Besprechungen und Konferenzen

Besprechung und Konferenzen der schulischen Gremien sind grundsätzlich zulässig, sollten jedoch auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Videokonferenzen sind zu bevorzugen.

7. Lüftungsregelung

Besonders wichtig zur Gesundheitsprävention ist ein ausreichendes Lüften. Mehrmals täglich, mindestens nach Ablauf von 20 Minuten und in jeder Pause ist eine Lüftung durch vollständige Öffnung der Fenster vorzunehmen. In der kälteren Jahreszeit ist auf warme Kleidung zu achten.

8. Anpassungen

Die Maßnahmen des Hygienplanes werden laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Bitte beachten Sie die Aushänge/Hinweise im Eingangsbereich der Grundschule.